Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt im Bereich des Individualarbeitsrechtes die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

In diesem Bereich vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich sowohl Arbeitsgeber als auch Arbeitsnehmer. Aus dieser langjährigen Tätigkeit für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ist mir die Sichtweite der jeweils anderen Partei bekannt, was insbesondere bei der Führung von Verhandlungen von Vorteil ist. Meine Tätigkeit umfasst u.a. die Überprüfung bestehender Arbeitsverträge, den Entwurf von Aufhebungsvereinbarungen, die Durchsetzung/Abwehr von Kündigungen und die Führung von Kündigungsschutz- und sonstigen Prozessen vor dem Arbeitsgericht.