Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht beinhaltet u.a. das Vertragsrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), insbesondere das Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkvertragsrecht.

In diesem Bereich bin ich tätig bei dem Entwurf und der Überprüfung von Verträgen. Ich vertete bei der Geltenmachung von Ansprüchen aus Verträgen und gesetzlichen Schuldverhältnissen z.B. bei dem Grundstückkauf und der Arzthaftung..

Ich führe für Sie die Einziehung Ihrer Forderungen durch.