Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Folgen einer Trennung von Ehepaaren und anderen Lebensgemeinschaften.
Hier ergeben sich eine Fülle von Fragen, die in einem umfassenden Beratungsgespräch erörtert werden. Soweit es möglich ist, bin ich bestrebt, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, um aufwändige und belastende Prozesse zu vermeiden.
Hier kommt der Abschluss eines Ehevertrages bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht.
Im Übrigen vertrete ich meine Mandanten in der gerichtlichen Wahrnehmung ihrer Interessen

  • in Scheidungsverfahren,
  • bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
  • bei der Regelung des Sorgerechts/Umgansrechtes,
  • bei der Regelung des Zugewinnausgleiches
  • bei der Auseinandersetzung von Haus und Grundstück.