Erbrecht

Die Weitergabe des geschaffenen Vermögens an die Erben bedarf großer Sorgfalt.
Nach umfassender Erörterung der jeweiligen Interessenlage entwerfe ich Testamente und Nachlassverfügungen.
Ich vertrete meine Mandanten ferner außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und der Regelung von Erbauseinandersetzungen